Unsere Sonderangebote!
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Mo.-Do.: 08:00 - 12:00 und 13.00 - 17:00; Fr.: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert ab dem 01.01.2020 Biomasseanlagen (Pelletkessel, Holzvergaser, Kombikessel, Hackschnitzel), Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen.
Im Gebäudebestand sind Förderungen der Biomasse bis zu 45% (bei Ersetzung einer alten Ölheizung) der aufgewendeten Kosten (auch Schornsteinsarnierungen, Heizungs- und Warmwasserverohrungen etc.) möglich. Sollte keine alte Ölheizung entfernt werden sind bis zu 35% Förderung bei Biomasse und Wärmepumpen möglich.
Für eine Solathermie-Anlage erhalten Sie bis zu 30% der aufgewendeten Kosten.
Die Beantragung muss(!) vor dem Vorhabensbeginn eingereicht werden.
Förderprogramm im Überblick!
Hier finden Sie alle Förderrichtlinien.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel bzw. übernehmen diese komplett für Sie, sodass die höchst-möglichste Förderung für Sie in Kraft tritt.
Des weiteren übernehmen wir für Sie auch die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, welcher für die Förderung Voraussetzung ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zu Verfügung.
Auszug aus unseren AGB:
"Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 5 Werktagen) Kontakt zu uns auf. Transportschäden muss schriftlich (E-Mail) bei uns eingehen. Hierzu benötigen wir auch Fotos von der beschädigten Ware. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können."
"Reklamationen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 2-jährigen Gewährleistung müssen schriftlich (E-Mail oder Post) nachweislich bei uns eingegangen sein. Reklamationen zu den Produkten außerhalb der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. Ebenfalls werden auch Reklamationen per Telefon nicht anerkannt. Für eine schnelle und erfolgreiche Reklamationsabwicklung sind Fotos des beschädigten Produktes bzw. Fotos des Typenschildes von Vorteil."
"Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen."
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